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SLRG News
Umschulungen See / Fluss
Ertrinkungsstatistik 2010: erste Übersicht
Ertrinkungsstatistik 2009 online
Rettungsschwimmen Lehrer (Brevet II)
Besitzer eines gültigen Brevet II sind berechtigt Jugendbrevet-, Wassersicherheits-, Pool-Safety- und Brevet I-Kurse zu leiten oder die entsprechenden Prüfungen als Experten abzunehmen. Um den Brevet II-Kurs absolvieren zu können muss man mindestens 19 Jahre alt sein, über ein gültiges Brevet I inkl. CPR verfügen und bereits Erfahrungen als Hilfsleiter in mindestens einem Brevet I-Kurs gesammelt haben.
Während der Ausbildung zum Rettungsschwimmen Lehrer werden unter anderem folgende Themen behandelt:
- Schwimm- und Tauchtechniken
- Methodik und Didaktik
- Sicherheitsaspekte für Durchführungen von Kursen
- Grundlagen für die Expertentätigkeit
Der Kurs dauert mindestens 34 Stunden und wird mit einer Prüfung abgeschlossen, welche rund 12 Stunden dauert. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil.
Anforderungen an Kursleiter und Experten
Die Kursleitung steht unter der Aufsicht des Ausbildungschefs der entsprechenden Region. Während des Kurses ist ein Rettungsschwimmen Instruktor (Brevet III) vor Ort. Als Experten müssen ebenfalls Mitarbeiter der Region mit gültigem Brevet II / III zu Verfügung stehen.
Weiteres
Als Lehrmittel dienen das Brevet I-Büchlein "Lerne Rettungsschwimmen", sowie der offizielle Kursleiterordner der SLRG. Das Brevet II ist nach Kursabschluss für zwei Jahre gültig. Wird in dieser Zeit kein Fortbildungskurs absolviert, bleibt der Ausweis für vier weitere Jahre sistiert, bevor er endgültig verfällt. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung erhält der Teilnehmer einen Ausweis und auf Wunsch ein Abzeichen. Der Brevet II-Kurs wird meisten in Kombination mit der Ausbildung zum CPR- und Nothilfelehrer angeboten.

