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SLRG News
Umschulungen See / Fluss
Ertrinkungsstatistik 2010: erste Übersicht
Ertrinkungsstatistik 2009 online
Freitauchen Lehrer (RFT II)
Personen, welche den Freitauchkurs (RFT I) sowie das Brevet II oder eine mindestens gleichwertige methodisch-didaktische Ausbildung besitzen und gewillt sind in einer Sektion als Kursleiter und Experte mitzuarbeiten, können sich zum Freitauchen Lehrer ausbilden lassen. Das Mindestalter für den RFT II beträgt 19 Jahre.
Die Dauer dieses Kurses beträgt mindestens 43 Stunden und das Kursprogramm wird vom Tauchwart Schweiz genehmigt. Die Ausbildungsthemen, werden jeweils von der Projektgruppe Freitauchen festgelegt. Die Gültigkeit der Ausbildung muss alle zwei Jahre durch den Besuch eines Fortbildungskurses verlängert werden.
Kursleitung
Ein Kurs für Freitauchen Lehrer (RFT II) kann jeder Freitauchen Instruktor
(RFT III) unter Aufsicht eines Mitgliedes der Projektgruppe Freitauchen (z. B. Regionaler Tauchwart) durchführen.
Prüfung
Die Teilnehmer können während dem Kurs beurteilt (geprüft) oder an einem Prüfungstag, stichprobenweise beurteilt werden. Die Prüfungsdisziplinen werden durch den Kursleiter in Absprache mit dem Experten festgelegt.

